Welpen-Themen in der Landesgruppe 1 am 23.06.23

Hier finden Sie einige Informationen rund um Welpen von Deutschen Schäferhunden.  

Wo können Sie Anfragen stellen? Was ist wichtig beim Welpenkauf? Wer kann weiterhelfen? 

 

Wichtig: Welche Schutzimpfungen sind notwendig? - Der EU-Heimtierausweis

 

Welpen- und Ammenvermittlung der LG1

Wie in jeder Landesgruppe sind auch In unserer LG1 offizielle Vermittlungsstellen eingerichtet. Suchen Sie einen Welpen oder suchen Sie als Züchter eine Hündin zur Ammenaufzucht, wenden Sie sich zunächst an folgende Adressen.

Gisela Kettner An der Eisenbahn 2 21224 Klecken/Rosengarten 04105-153248 od. 0170-3252054
Felix Streck Pinneberger Str. 50 25451 Quickborn 04106-69274
Bernd Weber Groß Parin 39 23611 Bad Schwartau 0451-24201 od. 0177-5453299

 

Jeder Interessent, der einen Deutschen Schäferhund erwerben möchte, sollte sich grundlegende Gedanken machen. Hierzu hat der Verein für Deutsche Schäferhunde in seiner Homepage einige grundsätzliche Informationen zur Verfügung gestellt.

 

Schauen Sie auch einmal in unsere Anzeigenseiten Kleinanzeigen-Markt

Evtl. werden hier bereits Welpen von einem seriösen Züchter angeboten.

 

Einteilung der ID-Beauftragten in der LG1 sowie Chip-Gebühren

 

 

 "Gewährleistungsansprüche beim Hundekauf"
Vortrag von  Dr. Merkel (Vorsitzender des SV-Bundesgerichts) Muster-Kaufvertrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Schutzimpfungen für Hunde

Trotz richtiger Aufzucht, Pflege und Ernährung kann die Gesundheit Ihres Hundes durch gefährliche Infektionskrankheiten stark gefährdet werden. Da die Behandlung dieser Erkrankungen in den meisten Fällen sehr schwierig oder sogar aussichtslos bzw. bei der Tollwut verboten ist, kann ausreichender Schutz nur durch rechtzeitige und regelmäßige Impfungen erzielt werden.

Schutzimpfungen sind möglich gegen

  1. Staupe
  2. ansteckende Leberentzündung (Hepatitis contagiosa canis, H.c.c.)
  3. Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche)
  4. Parvovirose (sog. Katzenseuche des Hundes)
  5. Zwingerhusten
  6. Tollwut

Staupe

Die Staupe wird durch einen Virus verursacht, das direkt von Hund zu Hund bzw. indirekt von Virusträgern aus der Umwelt auf den Hund übertragen wird. Die hochansteckende Erkrankung tritt überwiegend bei Hunden im Alter von 3-6 Monaten auf, kann aber auch in jedem Lebensalter vorkommen. Die ersten Krankheitserscheinungen, die 3-6 Tage nach Ansteckung sichtbar werden, sind Appetitlosigkeit, Fieber sowie Augen- und Nasenausfluss. Im weiteren Verlauf der Erkrankung kommt es dann zu Magen-Darmentzündungen mit Durchfall (Darmstaupe), Lungenentzündung (Lungenstaupe) oder krampfartigen Zuckungen, Bewegungsstörungen und Lähmungen (Nervenstaupe). Da die Staupe aber unter sehr unterschiedlichen Symptomen verlaufen kann, muss bei jungen Hunden mit Erkrankungen unklarer Genese immer der Staupeverdacht geäußert werden.

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Ansteckende Leberentzündung (Hepatitis contagiosa canis)

 

Diese Viruserkrankung, die ebenfalls durch direkten oder indirekten Kontakt übertragen wird, befällt überwiegend junge Hunde und führt besonders bei Welpen sehr schnell zum Tod. Ältere Hunde können aber auch erkranken. Die Krankheitserscheinungen, die im allgemeinen 4-9 Tage nach Ansteckung auftreten, sind denen der Staupe sehr ähnlich. Zuerst kommt es zu Fieber, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Durchfall, Schmerzen in der Bauchhöhle, Entzündungen im Rachenraum und nervösen Störungen. Im späteren Stadium der Erkrankung können Hornhauttrübungen am Auge auftreten, die in schweren Fällen bis zur Erblindung führen.

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Leptospirose

Die Leptospirose wird durch Leptospiren, die zu den Bakterien gehören, übertragen. Die Ansteckung erfolgt durch Hunde, Mäuse, Ratten und andere Tiere sowie verunreinigte Gewässer. Es erkranken Hunde aller Altersstufen. Die Krankheitserscheinungen, die im allgemeinen 5-20 Tage nach Ansteckung auftreten, sind Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Nierenentzündungen, Magen-Darmentzündungen mit Erbrechen und Durchfall. In schweren Fällen können Gelbsucht und Bewegungsstörungen auftreten.

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Parvovirose

Die Parvovirose wird durch ein Virus verursacht, das durch direkten oder indirekten Kontakt übertragen wird. Erste Krankheitserscheinungen treten im allgemeinen 3-14 Tage nach Ansteckung auf. Die Parvovirose kommt bei Hunden aller Altersgruppen vor und verursacht bei Welpen und jungen Hunden blutigen Durchfall und/oder Herzmuskelentzündung mit nachfolgendem Herztod. Ältere Hunde zeigen Magen-Darmentzündungen mit Erbrechen und Durchfall. Der Kot ist übelriechend und von grauer Farbe, in einigen Fällen kann er auch blutig sein. Aufgrund des akuten Krankheitsverlaufes kann die Erkrankung besonders bei jungen Hunden ohne vorherige Krankheitserscheinungen schnell zum Tod führen.

 

Das Parvo-Virus des Hundes ist arteigen, mit dem Erreger der Katzenseuche verwandt, aber nicht identisch. Deshalb kann die Katze die Erkrankung nicht auf den Hund übertragen.

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Zwingerhusten

Der Zwingerhusten ist eine hochansteckende Erkrankung, die von mehreren Viren, u.a. auch Parainfluenza-Virus, Typ II, verursacht wird. Entscheidend für den Ausbruch der Erkrankung ist aber eine Mischinfektion der Viren mit Bakterien sowie die Haltung der Hunde an Plätzen mit ständig wechselndem Tierbestand, wie z.B. Händlerzwinger, Tierheimen und Klinken. Die Erreger werden direkt von Tier zu Tier durch Tröpfcheninfektion übertragen. Es erkranken besonders junge Hunde. 4-10 Tage nach der Ansteckung treten im allgemeinen die ersten Krankheitserscheinungen auf. Die Tiere zeigen trockenen Husten mit Brechreiz, der durch eine Entzündung der oberen Luftwege bedingt ist. Meistens haben die Hunde kein Fieber. Gelegentlich kann aber auch seröser bis purulenter Nasenausfluss auftreten. In schweren Fällen kommen auch hochgradige Lungenentzündungen vor, die u.U. zum Tod der Tiere führen können.

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Tollwut

 

Die Tollwut wird durch ein Virus verursacht, das mit dem Speichel von Tieren über Verletzungen auf Mensch und Tier übertragen wird. Die ersten Krankheitserscheinungen treten im allgemeinen nach 20-60 Tagen auf. Die Tiere zeigen verändertes Verhalten, Unruhe, Scheu, Speichelfluss, heiseres Bellen und Beißwut. Nach zunehmenden Lähmungserscheinungen tritt der Tod unter Krämpfen ein. Die Tollwut kann aber auch als sogenannte „stille Wut“ verlaufen. In diesen Fällen fehlen die Wuterscheinungen, die Tiere zeigen lediglich Teilnahmslosigkeit und Traurigkeit. Die Tollwut verläuft auch beim Menschen tödlich. Wegen der großen Gefahr der Ansteckung von Tier auf Mensch hat der Gesetzgeber eine Tollwutschutzverordnung erlassen, die besagt, dass

 

  1. an Tollwut erkrankte Tiere getötet werden müssen,
  2. Hunde auch getötet werden müssen, wenn sie mit tollwutkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind,
  3. für Hunde keine Tötungspflicht besteht, wenn sie gegen Tollwut schutzgeimpft sind,
  4. die Tollwutimpfung gültig ist, wenn sie mindesten vier Wochen und höchsten ein Jahr vor der Berührung mit dem tollwutkranken bzw. seuchenverdächtigen Tier erfolgt ist.

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Schutzimfpungen

Impfungen von Tieren dürfen nur vom Tierarzt vorgenommen und im Impfpass dokumentiert werden. Vor jeder Impfung muss gewährleistet sein, dass der Hund gesund, ausreichend ernährt und frei von Parasiten (besonders frei von Würmern) ist. Ein kranker bzw. geschwächter Organismus würde keine oder nur eine unzureichende Immunität als Reaktion auf die Impfung ausbilden.

 

Welpen können beim Züchter in der 7. oder 8. Lebenswoche zum ersten Mal geimpft werden, um Verluste zu vermeiden. Da der Impfschutz in diesem Zeitraum aber noch durch die vom Muttertier erhaltenen Schutzstoffe beeinträchtigt werden kann, muss unbedingt eine Nachimpfung im Alter von 12 Wochen erfolgen. Sind die Impflinge zum Zeitpunkt der Erstimpfung älter als 12 Wochen, so genügt im allgemeinen eine Impfung, um sichere Immunität zu erzeugen. Nur zum Schutz gegen Leptospirose und Pavovirose ist eine zweite Impfung – unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung – im Abstand von 2 bis 4 Wochen – immer notwendig. Wiederholungsimpfungen in jährlichen Abständen sind zur Vorbeugung der Leptospirose, Parvovirose, des Zwingerhustens und der Tollwut notwendig, während Wiederholungsimpfungen nach jeweils 1-2 Jahren zur Verhinderung der Staupe und ansteckenden Leberentzündung in der Regel ausreichen.

 

Für die Schutzimpfung stehen Einzel- bzw. Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Welcher Impfstoff zu welchem Zeitpunkt angewendet werden soll, entscheidet der Tierarzt unter Berücksichtigung der allgemeinen Seuchenlage.

 

Hinter den Handelsnamen der Impfstoffe stehen Buchstaben als Abkürzung für die Krankheit, gegen die der Impfschutz ausgebildet werden soll.

 

Dabei bedeutet

 

S = Staupe

H = Hepatitis contagiosa canis

L = Leptospirose

T = Tollwut

P = Parvovirose oder bei neueren Impfstoffen Parainfluenza II, ein Erreger des

      Zwingerhustens.

 

Bitte achten Sie darauf, dass jede Impfung Ihres Hundes von Ihrem Tierarzt in einem Impfpass dokumentiert wird.

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Der EU-Heimtierausweis

Europaweite Regelungen

Ab 1. Oktober 2004 endgültig eingeführt.

  

Eigentlich sollte der EU-Heimtierausweis bereits ab dem 3. Juli 2004 eingeführt werden. Dieser Termin hatte sich verschoben, ab dem 1. Oktober wurde der Ausweis jetzt endgültig eingeführt.

 

Da mit dem EU-Beitritt der 10 neuen EU-Länder nur die Warenkontrollen an den Grenzübergängen entfallen, muss nach wie vor jeder Tierbesitzer die nötigen Dokumente mitführen. Hierzu zählen zumeist der internationale Impfpass mit dem Nachweis der zeitgerecht durchgeführten Tollwutimpfung. In manchen Ländern ist zudem noch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.

 

Ab dem 1. Oktober erleichtert der einheitliche blaue EU-Heimtierausweis das Reisen mit Tieren in den Ländern der EU. In diesem Ausweis werden die Tollwutschutzimpfungen sowie alle weiteren Impfungen eingetragen.

 

In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.

 

Irland, Schweden und das Vereinte Königreich dürfen darüber hinaus für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz ( Blutuntersuchung auf Antikörper ) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.

 

Eine Übergangsregelung besagt, dass alle Dokumente, die bis dahin für den Reiseverkehr mit Haustieren vorgeschrieben waren, wie beispielsweise der Impfpass des Tieres, bis zum Auslaufen der vorgeschriebenen Impfungen gültig sind.

 

Weiterhin wird gefordert, dass die Tiere ( Hund, Katze und Frettchen ) zweifelsfrei identifiziert werden können. Die Identifikation erfolgt durch Mikrochip oder Tätowiernummer. Die Tätowiernummer als Identifikation wird allerdings durch Übergangsregelung nur bis zum Jahr 2011 anerkannt. Danach soll nur noch der Mikrochip akzeptiert werden.

 

Bernd Weber - LG-Zuchtwart

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Einteilung der ID-Beauftragten sowie die neuen Gebühren für das Chippen

 

LG Hamburg/Schleswig-Holstein - Kennzeichen B

 

Bezirk A

Marianne Meifort, Margaretenstr. 16, 24811 Owschlag, Tel. 04336-2230213 od. 0176-24018845

Zuständig für: Bredtstedt u. Umg., Flensburg, Handewitt, Husum, Insel Sylt, Jübek, Langenhorn, Schleswig u. Umg., Tüdal.

 

Bezirk B

Erich Lingg, Franziusallee 153, 24148 Kiel, Tele: 0431-26096416, Handy:0172-5128912 

Stv. Manuela Lingg, Franziusallee 153, 24148 Kiel, Tel. 0431-26096416

Zuständig für: Bordesholm, Emkendorf, Heikendorf, Kappeln, Kiel, Kiel-Ellerbek, Kiel-Vieburg, Neumünster, Nortorf, Nübbel, Preetz, Rendsburg, Selent.

 

Bezirk C

Martina Storjohann, Heinrich-Hertz-Weg 35, 25451 Quickborn, Tel. 04106-622051

Stv. Bernd Beckmann, Kleine Twiete 14, 25499 Tangstedt, Tel. 0 41 01/2 94 87

Zuständig für: Appen-Etz, Barmstedt, Elmshorn, Hitzhusen, Nützen, Pinneberg, Quickborn-Holstein, Quickborn-Renzel, Springhirsch, Tornesch, Ulzburg, Wedel.

 

Bezirk D

Gisela Kettner, An der Eisenbahn 2, 21224 Klecken, Tel. 0 41 05 / 15 32 48 oder 0170/3 25 20 54

Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen.

Zuständig für: Ahrensburg, Egenbüttel, Hbg.-Altona, Hbg.-Bergedorf-Lohbrügge, Hbg.-Horn-Billstedt, Hbg.-Rahlstedt, Hbg.-Rechtes Alsterufer, Hbg.-Walddörfer, Hbg.-Wandsbek, Neu-Schönningstedt, Norderstedt, Sachsenwald, Trittau.

 

Bezirk E

Gisela Kettner, An der Eisenbahn 2, 21224 Klecken, Tel. 0 41 05 / 15 32 48 oder 0170/3 25 20 54

Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen.

Zuständig für: Bardowick, Buchholz, Hbg.-Harburg, Hbg.-Süderelbe, Hbg.-Wilhelmsburg, Lüneburg, Meckelfeld, Tespe, Winsen/Luhe.

 

Bezirk F

Wolfgang Jacobi, Bei den Schafställen 4, 21629 Neu Wulmstorf, Tel. 0 41 68/9 118 64

Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen

Zuständig für: Buxtehude, Neu Wulmstorf, Stade.

 

Bezirk G

Miriam Traunfelder, Celsiusstr. 1, 24610 Trappenkamp, Tel. 0151-62497405

Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen

Zuständig für: Ammersbek, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Bargfeld-Stegen, Bornhöved-Trappenkam, Mölln, Ratekau, Tangstedt-Willstedt, Wahlstedt.


Bezirk H

Reiner Meier, Kamper Weg 40, 25524 Itzehoe, Tel. 0 48 21/4 08 06 13

Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen

Zuständig für: Hanerau-Hademarschen, Heide, Itzehoe, Kellinghusen, Niendorf-Farnewinkel, Pahlen, St. Michaelisdonn, Steinburg-Krempermarsch.

 

 

Gebühren für die ID-Beauftragten

 

Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss hat auf seiner Sitzung am 12. Dezember 2009 dem Beschluss des Zuchtausschusses zugestimmt und die Gebühren für das Chippen von 8,- auf 10,- Euro pro Welpe erhöht.

 

Bernd Weber - LG-Zuchtwart

 

 

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